Von „richtigen“ Schwulen und konvertierten Christ*innen

Vortrag zur Kategorisierung im Völkerstrafrecht und internationalen Flüchtlingsrecht

13. November 2018 ǀ 18.30 - 20.30 Uhr ǀ Tagungsraum der Universitätsbibliothek Magdeburg | Gebäude 30 | Universitätsplatz 2

Minderheiten und marginalisierte Gruppen erleben Gewalt und Verfolgung auf Grund ihrer Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, fairer Bezahlung, Zugang zu Ressourcen oder Schutz wird ihnen oft verwehrt.

Rechtliche Vorgaben, die marginalisierte Gruppen schützen, können für Betroffene einen enormen Unterschied machen, bürgen aber auch die Gefahr der Essentialisierung von Identität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung im Flüchtlingsrecht sind Beispiele für erfolgreiche soziale Kämpfe, die marginalisierte Gruppen schützen.

Der Vortrag von Katrin Kappler und Vinzent Vogt (Forschungsstelle Migrationsrecht, MLU Halle) zeigt anhand bestehender Analysen und Kritiken kategorialer Antidiskriminierungsrechtssätze auf, welches Potential diese Debatte für internationale Rechtsnormen (z.B. Flüchtlingsrecht und Völkerstrafrecht) haben kann. An Gerichtsentscheidungen wird zudem diskutiert, wie problematisch ein kategorialer Minderheitenschutz sein kann.

Eine Kooperation der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt mit dem Forum Legal Gender Studies Halle, der Koordinierungsstelle Genderforschung & Chancengleichheit, dem Volksbad Buckau c/o Frauenzentrum Courage und dem Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt.

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