Landtag Sachsen-Anhalt verabschiedet neues Hochschulmedizingesetz und neues Hochschulgesetz
Das Hochschulmedizingesetz in Sachsen-Anhalt wurde novelliert: zum ersten Mal seit 21 Jahren. Am 4. März 2026 hat der Landtag die Änderungen beschlossen. Ziel der Novelle des Hochschulmedizingesetzes ist es, die Universitätsmedizin zukunftsfest aufzustellen und den Universitätsklinika mehr Handlungsspielräume zu geben.
Was ändert sich für die Gleichstellung?
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass erstmals ein eigener Gleichstellungsparagraph (§20a) in das Gesetz aufgenommen wurde. Damit findet endlich auch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten die notwendige gesetzliche Verankerung. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (lakog) hat sich im gesamten Gesetzgebungsprozess maßgeblich für diesen Aspekt eingesetzt. Auch die Novellierung des Hochschulgesetzes wurde intensiv durch die lakog begleitet und auch hier ist es gelungen, gleichstellungsstärkende Gesichtspunkte zu integrieren. Zum Beispiel wurde die Freistellungsregelung für Gleichstellungsbeauftragte angepasst, da in den letzten Jahren der Umfang der Aufgaben stark zugenommen hat und diese eine Arbeitsintensität zur Folge haben, die nur in einem kleinen Umfang von der Anzahl der Mitglieder der Hochschule beeinflusst wird.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, ist gerade wichtiger denn je und die lakog wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen.
Wir danken allen Personen und Unterstützenden, die diesen Erfolg möglich gemacht haben!
Die Debatte im Landtag finden Sie hier und den neuen beschlossenen Gesetzesentwurfhier.
